Jetzt ist es vom Gericht bestätigt:
Der Polizeieinsatz und die Auflösung der Versammlungen am 12.11.2020 im Seehof am Leinecksee war nicht rechtens.
Alle Verfahren wurden eingestellt.

Das besondere an dem Freispruch ist aber folgendes:

Der Leiter des Ordnungsamt des Landratsamt Waiblingen, Herr Böhnke, hat vor Gericht zweimal bestätigt, daß er auf politischen Druck gehandelt hat.

Diese Aussage ist ein Skandal und eine Ohrfeige für alle Ordnungsämter.

Nutzt das bei Corona Verfahren vor Gericht:
Ladet den Leiter des jeweiligen Ordnungsamtes als Zeuge und laßt Euch unter Eid bestätigten, daß Sie nicht auf politischen Druck so gehandelt haben.

Ich bin überzeugt, daß sämtliche Ordnungsämter auf politischen Druck handeln.
Und für einen Meineid kann man ins Gefängnis kommen